Martinshorn – auch in der Nacht?
Es ist ruhig im Dorf. Es ist kurz vor halb vier in der Nacht – alles schläft.
Doch plötzlich wirst du durch ein lautes „Tatü-Tata“ aus dem Schlaf gerissen.
Die Feuerwehr ist unterwegs.
Vielleicht denkst du dir in diesem Moment: „Muss das wirklich so laut sein?“
Doch hinter diesem Einsatz steckt meist ein ernster Grund.
In diesem Beispiel hat eine automatische Brandmeldeanlage ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert.
Vor Ort stellt sich jedoch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.
Gegen 4:15 Uhr rückt die Feuerwehr wieder ein.
Am nächsten Morgen stellt man sich vielleicht die Frage, ob es notwendig war,
dass die Feuerwehr mitten in der Nacht mit so viel „Krach“ unterwegs war.
Die Antwort ist klar: Ja.
Nach §38 der Straßenverkehrsordnung darf ein Einsatzfahrzeug seine Wegerechte nur dann in Anspruch nehmen,
wenn gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.
Nur so dürfen Einsatzfahrzeuge schneller fahren, rote Ampeln passieren oder andere
Verkehrsregeln im Einsatzfall übertreten. Würde ein Fahrer das Martinshorn eigenständig
nicht einschalten, könnte er im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Bitte denke daher daran: Kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ist ohne Grund
mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. In diesem Moment sind Einsatzkräfte auf dem Weg
zu Menschen, die dringend Hilfe benötigen.
Wir hoffen deshalb auf dein Verständnis, wenn das nächste Mal ein Einsatzfahrzeug mit
Sondersignal durch deine Straße fährt und dich vielleicht aus dem Schlaf reißt.
Du kannst dich anschließend wieder ins Bett legen und weiterschlafen.
Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch geschlafen haben,
haben diese Möglichkeit oft nicht. Viele von ihnen müssen nach dem Einsatz
am nächsten Morgen ganz normal zur Arbeit.
Und wenn du selbst einmal die Hilfe der Feuerwehr benötigst,
bist du sicherlich dankbar, wenn wir schnell bei dir sind –
auch wenn dafür jemand anderes kurz aus dem Schlaf geweckt wird.